Gremien der Elternmitwirkung
Das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) sieht in §9 die folgenden drei Gremien der Elternmitwirkung vor:
- die Elternversammlung
- den Elternbeirat
- den Rat der Kindertageseinrichtung
Der Elternbeirat der Kindertageseinrichtung im KiTa-Jahr 2022/2023 sind bei uns zurzeit
Für die Sonnengruppe:
B. Schyja
O. Obolashvili
Für die Sternengruppe:
I. Wolf-Pruski
S. Knepper
Die Funktionen der Gremien
Die Elternversammlung, die bei uns immer einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung stattfindet, hat ein allgemeines und umfassendes Informationsrecht. Der Träger und das pädagogische Personal müssen auf Verlangen Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten erteilen. Die Elternversammlung hat das Recht sich dazu zu äußern.
Die Aufgaben des Rates der Tageseinrichtung, dem Zusammenschluss von Träger-, Elternbeirats- und Personalvertretern beinhaltet die Beratung über Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und die Sorge um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung. Außerdem vereinbart der Rat der Kindertagesstätte die Aufnahmekriterien für die neuen Kinder.
Die gemeinsame Verantwortung von Träger, Personal und Elternbeirat für die Einrichtung bedeutet Entlastung und Unterstützung. Jede in diesen Gruppen vorhandene Kompetenz sollte genutzt werden, um die anstehenden Aufgaben für den Betrieb und die fachliche Qualität des Kindergartens zu gewährleisten.
Dabei sind besonders wichtig die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Kompetenz und Rolle, Offenheit, Vertraulichkeit und Konstruktivität im Sinne einer Verbesserung veränderungswürdiger Situation.
Der Elternbeirat hat die Aufgabe der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem Personal. Er sorgt für die Belebung des Interesses der Eltern für die Arbeit der Einrichtung. Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres wählt die Elternversammlung den Elternbeirat. Aus der Elternschaft jeder Gruppe der Kindertageseinrichtung werden ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Elternbeirates gewählt.
An Rechten besitzt der Elternbeirat ein allgemeines und umfassendes Informationsrecht. Der Träger muss den Elternrat über alle wesentlichen Fragen, die die Einrichtung betreffen, informieren. Unter Wahrung der Bestimmungen des Daten- und Personenschutzes informiert er über Einstellung und arbeitgeberseitiger Kündigung von Mitarbeitern, wozu der Elternrat sich äußern darf.
Bei der Organisation von Festen, Feiern und Aktionen unterstützt der Elternbeirat die Mitarbeitenden.